Förderrichtlinien der Freiburger Bürgerstiftung

Die Stiftungsidee / Allgemeine Grundsätze

In der Freiburger Bürgerstiftung haben sich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt zusammengeschlossen, um Bildung und Erziehung, Jugendhilfe und Altenhilfe, Kunst, Kultur und Denkmalschutz, öffentl. Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung, Umweltschutz und Naturschutz, Heimatpflege und Völkerverständigung, sowie Sport und Gesundheit zum Wohl der in der Stadt Freiburg lebenden Menschen durch eine Gemeinschaftsstiftung nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Freiburger Bürgerstiftung fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den o.g. gemeinnützigen  Satzungszwecken der Bürgerstiftung zuordnen lassen.

Priorität haben Projekte , die im wesentlichen folgende Kriterien erfüllen:

  • hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung
  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
  • innovativer Ansatz
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Projekte, die in der Regel nicht gefördert werden

Von der Förderung der Freiburger Bürgerstiftung sind in der Regel ausgeschlossen:

  • Projekte ausserhalb der Stadt Freiburg und der angrenzenden Umlandgemeinden
  • kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
  • Einzelpersonen
  • politische und religiöse Gruppierungen
  • fortdauernde Personal- und Unterhaltskosten bereits bestehender Einrichtungen
  • die Förderung über längere Zeiträume
  • Projekte, die in Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen oder staatlich finanzierten Institution fallen

Antragstellung

Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie am Besten unser Antragsformular, das hier zum Download bereitsteht.
Neben allgemeinen Angaben sind die Beschreibung des Projektes hinsichtlich Inhalt, Durchführungskonzept, der Finanzierungsplan, sowie nähere Angaben zu Ihrer Institution, Verein, etc. erforderlich.
Die Bearbeitung von Förderanträgen kann bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.

Ihren Antrag richten Sie bitte (am besten per Mail) an:

Freiburger Bürgerstiftung
Kaiser-Joseph-Straße 268
79098 Freiburg
Email: info@freiburger-buergerstiftung.de